Seid gegruesst, edle Damen und Herren!
Im letzten Chronikeintrag berichtete ich von den seltsamen Behauptungen, welche Lady Dariah aufstellte. Angeblich war sie ja eine Enkelin des noch immer weithin bekannten Lord Helger, und wurde ihren unbewiesenen Behauptungen nach nebst ihrem angeblichen Zwillingsbruder Regdar w�hrend Helgers wilder Piratenzeit gezeugt. Nachdem sich diese Lady in den letzten Jahren mit Piraterie und dem Angriff auf kleine unbeteiligte Reiche, welche ihr keinerlei Angriffsgrund gegeben hatten, immer mehr Feinde gemacht hatte, ging es nun recht schnell zuende mit den angeblichen Zwillingen. Einige Herrscher taten sich kurzerhand zusammen und schon kurze Zeit sp�ter waren die Reiche von Lady Dariah und Lord Regdar in den Staub der Geschichte getreten.
Im �brigen wurde auch der Verdacht laut, die selbsternannten Helgernachfahren k�nnten etwas mit dem Anschlag auf Lady Ronja zu tun haben. Allerdings blieb es bei diesem Verdacht, denn obwohl Lord Melax anscheinend seit Jahren versucht, die Hintergr�nde dieses feigen Anschlages aufzukl�ren, konnte weder er noch jemand anderes bisher irgendeine Spur oder gar einen Beweis bez�glich des T�ters vorweisen.
Lady Lillie von Hoogendam, welche ja seit etlichen Jahren das Reich Albion f�hrt, hat nun Lord Baltar gehelicht. Die Verm�hlung fand interessanterweise auf einem Schiff statt. Anscheinend hat Lady Lillie die Vorliebe f�r Schiffe und die Seefahrt von ihrem Vater, Lord Helger, geerbt, und so wurde dieser etwas ungew�hnliche Ort f�r die Hochzeit gew�hlt. Dem Vernehmen nach war es eine wirklich gelungene Feier.
Das Reich des Lord L�wenherz ist nun endg�ltig der Anarchie verfallen. Die �berreste werden unter seinen einstigen Kriegsgegnern aufgeteilt oder sie befinden sich in der Hand von marodierenden Horden von Orks, Elfen und sogar Untoten. Damit ist auch der Kongre�, den Herr Kuno Killerkarpfen angeregt hatte, hinf�llig geworden.
Leider ist Lady Beliana vor kurzem verstorben. Sie f�hrte lange Jahre das Reich Belmaron. Diese Lady hatte sich insbesondere in einem jahrezehntelangen Kampf gegen Horden von Untoten einen guten Namen gemacht. Ihr Tod wurde allgemein mit Bedauern aufgenommen, verliert unsere Welt mit ihr doch eine Herrscherin, welche sich nur selten zu Wort meldete, daf�r aber lieber mit entsprechenden Taten ihren guten Ruf festigte.
Lady Lillie lie� ein Schreiben in den Hallen aush�ngen, in welchem sie sich dar�ber beschwerte, da� Lord Merlin Land in Besitz nehmen w�rde, welches dem Reich Albion geh�ren w�rde, dessen F�hrung sie ja innhehat. Nachdem von Lord Merlin geraume Zeit kene Stellungnahme hierzu erfolgte, meldeten sich einige Angeh�rige des Guridh-Ordens zu Wort. Namentlich Herr Kuno erkl�rte, da� diese Sache doch l�ngst gekl�rt sei, was Lady Lillie allerdings nachhaltig bestritt. Es geht wohl bei dem fraglichen L�ndereien darum, da� sie von den merlinschen Truppen als ihr Eigentum angesehen werden, obwohl sie schon seit etlichen Jahren von Orks, Elfen und Untoten besetzt sind. Nachdem Truppen Albions dieses Land dann befriedeten, r�ckten die Truppen Merlins vor und erhoben Anspruch auf diese L�ndereien.
Es ist schon oft ein Streitpunkt gewesen, ob denn ein Herrscher Anspruch auf Land erheben k�nne, welches zwar vormals ihm geh�rte, da� er aber zwischenzeitlich an Zwergenst�mme, Orkhorden oder dergleichen verloren hat. Ganz allgemein herrscht die Ansicht vor, da� dieses Land trotzdem weiterhin dem vormaligen Besitzer zuzusprechen ist, dieses aber nicht f�r unbegrenzte Zeit der Fall ist. Besonders ist es nicht gern gesehen, wenn der Vorbesitzer erst wartet, bis ein anderer Herrscher das Land von den Marodeuren befreit und dann pl�tzlich Besitzanspr�che erhebt. Diese Vorgehensweise ist nat�rlich sehr unehrenhaft, und man kann es wohl dem Neuank�mmling auf solchen L�ndereien nicht ver�beln, wenn er auf solche R�ckforderungen nicht gut zu sprechen ist. Der Unterhalt und die Ausr�stung von Armeen kosten schlie�lich erhebliche Geldsummen, vom Verlust an wackeren K�mpfern bei den unvermeidlichen K�mpfen w�hrend der Befriedung des Landes ganz zu schweigen.
Anders sieht die Sache allerdings aus, wenn ein Herrscher sich sofort meldet und denjenigen Herrscher, der das Land besetzt, sofort darauf aufmerksam macht, da� es vorher ihm geh�rte und er sich diese Inbesitznahme verbittet. Auch da ist es aber so, da� Anspr�che, die weit mehr als 50 jahre zur�ckliegen meist nicht mehr anerkannt werden.
Es gibt auf unserer Welt keine allgemein g�ltigen Gesetze �ber das Vorgehen in solchen Situationen. Die Vergangenheit hat aber gezeigt, da� ein kl�rendes Gespr�ch vor einer solchen Landnahme meist viel Streit und �rger verhindern kann. Es ist nat�rlich auch klar, da� es zuweilen recht schwierig ist, zu erkennen, ob denn ein bestimmter Landstrich vorher einem anderen Reich geh�rte und vor allem, welchem Reich. Gelegentlich ist es ja auch so, da� ein Regent abtritt oder verstirbt und sein Land ohne Erben zur�ckbleibt. Auch dort werden sich nach kurzer Zeit Elfen, Orks und andere St�renfriede breit machen, aber es gibt eben niemanden, der auf das Land noch Anspruch erheben k�nnte.
Ein guter Hinweis, wem ein Landstrich geh�rt, sind oftmals die Seezeichen, welche an K�sten verankert werden und diese K�ste als Besitz eines bestimmten Reiches ausweisen. Diese Seezeichen werden n�mlich immer nur dann in Position gebracht, wenn der Landstrich hinter der K�ste dem jeweiligen Herrscher geh�rt. Auch wenn das Land dann eventuell an wilde Horden f�llt, so bleiben doch die Seezeichen bestehen und geben weiterhin deutlich Auskunft. Schlie�lich kann ein Jedermann in den �ffentlichen Hallen nachfragen, ob denn ein Anderer auf bestimmte L�ndereien einen Anspruch erhebt und man wird ihm dementsprechend Auskunft erteilen. Wenn sich auf eine solche Anfrage kein Regent meldet, dann kann auch niemand im Nachhinein pl�tzlich vortreten und dieses Land zur�ckfordern.
Tamar, im Jahre 590